Friedhof Altenhain
Aktuelles
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Grabarten
Wahlgrabstätten
Wahlgräber sind eine beliebte Grabform, besonders für Ehepaare und Partner. Die Lage wird zusammen mit dem
Nutzungsberechtigten festgelegt. Das Nutzungsrecht an der Wahlgrabstelle ist verlängerbar.
Interessant an dieser Grabform ist, dass bei einer Wahlgrabstätte der Bestattungswunsch entsprechend berücksicht
werden kann. So können in einer Wahlgrabstätte ein Sarg und eine Urne oder zwei Urnen bestattet werden.
- Für Sargbestattung
- Für Urnenbestattung
Reihengräber
In Reihengräbern findet die Bestattung von einer Person statt. Das Nutzungsrecht ist begrenzt und kann nicht verlängert werden.
- Für Sargbestattung
- Für Urnenbestattung
Urnengemeinschaftsanlage
Alternativ zu den individuell gestalteten Wahl- und Reihengräbern werden Einzelgräber in einer Gemeinschaftsanlage angeboten. Diese werden durch die Friedhofsverwaltung gemeinsam gestaltet. Die Anlage der Urnengemeinschaft erfolgt mit einem Grabmal mit Namensnennung und einer schlichten bodendeckenden Begrünung, welche über die Dauer der gesetzlich festgelegten Ruhezeit von 20 Jahren unterhalten wird. Die Gebühr für die Bestattung in einer solchen Grabanlage wird einmalig und im Voraus erhoben. Individuelle Wünsche zur Gestaltung und Pflege dieser Stelle können nicht berücksichtig werden. Es wird der Reihe nach beigesetzt.